
Der um 1790 erstellte Landsitz Neuhaus diente bis Ende 2002 der Stadt Bern als Alters- und Pflegeheim. Die Stadt Bern hat den Betrieb per 01.01.2003 der regionalen Trägerschaft, Alterssitz Neuhaus Aaretal AG, übergeben.
An der Aktiengesellschaft sind zunächst die Trägergemeinden im Verhältnis zu den von ihnen benötigten Bewohnerplätzen beteiligt. In weiterer Zukunft ist jedoch auch der Einbezug Dritter, auch privater Aktionäre, denkbar.
Die Wahl der Aktiengesellschaft als Organisationsform für die Trägerschaft geht auf das primäre Anliegen zurück, eine fachlich einwandfreie Führung des Heims zu gewährleisten. Mit der Form der Aktiengesellschaft führt der eingesetzte Verwaltungsrat die Institution direkt und trägt dafür auch die Verantwortung.
Die Kontrolle der Gesellschaft ist politisch über die beteiligten Gemeinden als Aktionärinnen, fachlich über die Aufsicht durch die GEF (Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern), finanziell durch die Revisionsstelle und vor allem qualitativ durch die Belegung von BewohnerInnen aus den Trägergemeinden gewährleistet.
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